Rechtssatz RS0131814
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131814
Entscheidungsdatum
23.10.2017
Rechtssatz
Die Einreihung stellt gegenüber einem Begehren auf Hinterlegung nicht bloß ein Minus, sondern ein Aliud dar, wenn die Partei bewusst die Urkundenhinterlegung anstrebt, obwohl diese wegen eines originären Erwerbs eines Superädifikats nicht möglich ist. Eine an sich mögliche, aber nicht angestrebte Einreihung kann daher nicht bewilligt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131814
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2018
Dokumentnummer
JJR_20171023_OGH0002_0050OB00178_17P0000_001