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Rechtssatz RS0131814

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0131814

Geschäftszahl

5Ob178/17p

Entscheidungsdatum

23.10.2017

Rechtssatz

Die Einreihung stellt gegenüber einem Begehren auf Hinterlegung nicht bloß ein Minus, sondern ein Aliud dar, wenn die Partei bewusst die Urkundenhinterlegung anstrebt, obwohl diese wegen eines originären Erwerbs eines Superädifikats nicht möglich ist. Eine an sich mögliche, aber nicht angestrebte Einreihung kann daher nicht bewilligt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131814

Im RIS seit

22.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2018

Dokumentnummer

JJR_20171023_OGH0002_0050OB00178_17P0000_001