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Rechtssatz RS0131880

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0131880

Geschäftszahl

16Ok2/17f; 16Ok4/23h

Entscheidungsdatum

30.11.2023

Rechtssatz

Ein Zusammenschluss in Form eines Unternehmens-, Rechts- oder Anteilserwerbs wird schon dann „durchgeführt“, wenn der Zusammenschlusstatbestand so weit verwirklicht ist, dass er dem Erwerber die Möglichkeit der wirtschaftlichen Einflussnahme eröffnet; auf den Zeitpunkt der ersten tatsächlichen Einflussnahme kommt es in diesem Zusammenhang hingegen nicht an.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 2/17f
    Entscheidungstext OGH 07.12.2017 16 Ok 2/17f
  • 16 Ok 4/23h
    Entscheidungstext OGH 30.11.2023 16 Ok 4/23h
    Beisatz: Möglichkeit der Einflussnahme auf den Zielvermögenswert entstand bereits mit dem Geltungsbeginn des Pachtvertrags, während die erbrachten Eigenleistungen beim Bau und der Planung der Geschäftsfläche als Maßnahmen des In-Vollzug-Setzens des Zusammenschlusses zu werten waren. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131880

Im RIS seit

02.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2024

Dokumentnummer

JJR_20171207_OGH0002_0160OK00002_17F0000_001