Rechtssatz RS0131880
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131880
Entscheidungsdatum
30.11.2023
Rechtssatz
Ein Zusammenschluss in Form eines Unternehmens-, Rechts- oder Anteilserwerbs wird schon dann „durchgeführt“, wenn der Zusammenschlusstatbestand so weit verwirklicht ist, dass er dem Erwerber die Möglichkeit der wirtschaftlichen Einflussnahme eröffnet; auf den Zeitpunkt der ersten tatsächlichen Einflussnahme kommt es in diesem Zusammenhang hingegen nicht an.
Entscheidungstexte
- 16 Ok 2/17f
Entscheidungstext OGH 07.12.2017 16 Ok 2/17f
- 16 Ok 4/23h
Entscheidungstext OGH 30.11.2023 16 Ok 4/23h
Beisatz: Möglichkeit der Einflussnahme auf den Zielvermögenswert entstand bereits mit dem Geltungsbeginn des Pachtvertrags, während die erbrachten Eigenleistungen beim Bau und der Planung der Geschäftsfläche als Maßnahmen des In-Vollzug-Setzens des Zusammenschlusses zu werten waren. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131880
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2024
Dokumentnummer
JJR_20171207_OGH0002_0160OK00002_17F0000_001