Rechtssatz RS0131882
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131882
Entscheidungsdatum
15.12.2017
Rechtssatz
Eine Berufung auf § 897 Abs 3 ABGB kommt nicht in Betracht, wenn der vermeintlich benachteiligte Vertragspartner den (von einem Dritten) vorformulierten Mustervertrag selbst in das Vertragswerk eingeführt hat.Eine Berufung auf Paragraph 897, Absatz 3, ABGB kommt nicht in Betracht, wenn der vermeintlich benachteiligte Vertragspartner den (von einem Dritten) vorformulierten Mustervertrag selbst in das Vertragswerk eingeführt hat.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 214/17b
Entscheidungstext OGH 15.12.2017 1 Ob 214/17b
Das gilt auch, wenn dieser Mustervertrag inhaltlich weitgehend mit dem vom anderen Vertragspartner ursprünglich vorgeschlagenen Vertragsentwurf übereinstimmt. (T1)
Beisatz: Bestimmte Vertragsklauseln könnten aber im Sinne des § 879 Abs 1 ABGB unwirksam sein. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131882
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2018
Dokumentnummer
JJR_20171215_OGH0002_0010OB00214_17B0000_001