Rechtssatz RS0131887
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131887
Entscheidungsdatum
15.04.2026
Norm
KSchG §6 Abs3
Rom I-VO Art6 Abs2
Rechtssatz
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rechtswahlklausel ist bei Verbrauchergeschäften wegen Intransparenz missbräuchlich und daher nicht anzuwenden, wenn der Verbraucher nicht darauf hingewiesen wird, dass er sich nach Art 6 Abs 2 Rom I-VO auf den Schutz der zwingenden Bestimmungen des im Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts geltenden Rechts berufen kann.Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Rechtswahlklausel ist bei Verbrauchergeschäften wegen Intransparenz missbräuchlich und daher nicht anzuwenden, wenn der Verbraucher nicht darauf hingewiesen wird, dass er sich nach Artikel 6, Absatz 2, Rom I-VO auf den Schutz der zwingenden Bestimmungen des im Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts geltenden Rechts berufen kann.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 155/16g
Entscheidungstext OGH 14.12.2017 2 Ob 155/16g
Veröff: SZ 2017/143
- 5 Ob 194/18t
Entscheidungstext OGH 25.04.2019 5 Ob 194/18t
Vgl
- 8 Ob 59/20i
Entscheidungstext OGH 18.12.2020 8 Ob 59/20i
Beisatz: Hier: Die Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten der Gerichte am Sitz der Beklagten verstößt, ob nun ausschließlich oder nicht, gegen die zwingenden Bestimmungen des Art 17 LGVÜ II, weil sie die Beklagte nach ihrem Wortlaut in beiden Fällen entgegen Art 16 Abs 2 LGVÜ II berechtigt, den Verbraucher vor Gerichten außerhalb seines Wohnsitzstaats zu verklagen (Klausel 2 in AGB eines in der Schweiz ansässigen Ticketvermittlers eines „Online Ticket Marktplatzes“). (T1)
- 4 Ob 153/20h
Entscheidungstext OGH 22.12.2020 4 Ob 153/20h
- 3 Ob 199/23w
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.02.2024 3 Ob 199/23w
Beisatz: Hier: AGB einer (online) Reisevermittlerin, in denen fremdes Recht zum anwendbaren Recht erklärt wird. (T2)
- 1 Ob 151/23x
Entscheidungstext OGH 08.04.2024 1 Ob 151/23x
vgl; Beisatz: Hier: Vorabentscheidungsersuchen an EuGH (u.a.) zur Frage der Missbräuchlichkeit einer Rechtswahlklausel, die keinen Hinweis auf Art 6 Abs 2 Rom I-VO enthält, die Voraussetzungen für die Anwendung von Art 6 Rom I-VO allerdings erst nach Vereinbarung dieser Klausel eintreten. (T3)
- 7 Ob 176/24v
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 15.04.2026 7 Ob 176/24v
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131887
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2026
Dokumentnummer
JJR_20171214_OGH0002_0020OB00155_16G0000_002