Rechtssatz RS0131891
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131891
Entscheidungsdatum
14.12.2017
Rechtssatz
Ein Verstoß gegen § 27 Abs 6 ZaDiG liegt auch dann vor, wenn in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein besonderes Entgelt für eine – regelmäßig das Erteilen eines Überweisungsauftrags erfordernde - „Zahlung auf Rechnung“ vorgesehen wird.Ein Verstoß gegen Paragraph 27, Absatz 6, ZaDiG liegt auch dann vor, wenn in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein besonderes Entgelt für eine – regelmäßig das Erteilen eines Überweisungsauftrags erfordernde - „Zahlung auf Rechnung“ vorgesehen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131891
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2026
Dokumentnummer
JJR_20171214_OGH0002_0020OB00155_16G0000_006