Rechtssatz RS0131942
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131942
Entscheidungsdatum
20.02.2018
Rechtssatz
Sind außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers erteilte Zusatzaufträge nach dem Willen der Parteien keine gesonderten Verträge, sondern nur die Konkretisierung eines einheitlichen Vertrages, steht dem Verbraucher kein Rücktrittsrecht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131942
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2018
Dokumentnummer
JJR_20180220_OGH0002_0040OB00028_18Y0000_001