Rechtssatz RS0131970
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0131970
Entscheidungsdatum
24.01.2018
Rechtssatz
Die Einräumung des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers im Haftpflichtversicherungsvertrag beruht auf einem vertraglichen Schuldbeitritt, durch den die Schadenersatzansprüche des Geschädigten gegen den Schädiger durch Hinzutreten eines weiteren leistungsfähigen Schuldners verstärkt werden sollen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131970
Zuletzt aktualisiert am
30.04.2018
Dokumentnummer
JJR_20180124_OGH0002_0070OB00211_17F0000_001