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Rechtssatz RS0131987

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0131987

Geschäftszahl

9ObA147/17h

Entscheidungsdatum

27.02.2018

Rechtssatz

Paragraph 126, Absatz 4, UG 2002 ist dahin zu verstehen, dass nur jene Bestimmungen des VBG in der jeweils geltenden Fassung zum „Inhalt des Arbeitsvertrags“ erklärt werden, die auch Inhalt eines Individualvertrags sein können. Die Pflicht zum Abschluss eines Kollektivvertrags in Bezug auf „übergeleitete“ Vertragsbedienstete (im Zusammenhang mit der Pensionskassenzusage und dem abzuschließenden Pensionskassenvertrag) im Sinne des Paragraph 78 a, VBG ist davon nicht erfasst.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 147/17h
    Entscheidungstext OGH 27.02.2018 9 ObA 147/17h
    Beisatz: Ein Anspruch auf Pensionskassenzusage von „übergeleiteten“ Vertragsbedienstete iSd § 126 UG 2002 ergibt sich auch nicht aus § 115 UG 2002, weil diese Bestimmung nur auf das mit vollem Wirksamwerden des UG neu aufgenommene wissenschaftliche und künstlerische Personal bzw auf jene schon vorher Beschäftigten, die in den Kollektivvertrag optieren, anzuwenden ist. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131987

Im RIS seit

03.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2018

Dokumentnummer

JJR_20180227_OGH0002_009OBA00147_17H0000_001