Rechtssatz RS0132022
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132022
Entscheidungsdatum
11.04.2025
Rechtssatz
Im Hinblick auf die aus dem Transparenzgebot abzuleitende Pflicht zur Vollständigkeit muss der Verbraucher von Anfang an auch über die Gründe und die maßgeblichen Indizes für eine Entgelterhöhung mittels Zustimmungsfiktion informiert werden, andernfalls die Auswirkungen der Klausel für ihn unklar bleiben. Nur auf diese Weise kann dem Risiko der künftigen Passivität des Verbrauchers ausreichend Rechnung getragen werden. Die Parameter, die für eine Entgelterhöhung mittels Zustimmungsfiktion eine Rolle spielen, müssen aus der Klausel selbst hervorgehen, damit diese dem Transparenzgebot entspricht.
Entscheidungstexte
- 10 Ob 60/17x
Entscheidungstext OGH 20.02.2018 10 Ob 60/17x
Veröff: SZ 2018/10
- 5 Ob 103/21i
Entscheidungstext OGH 28.09.2021 5 Ob 103/21i
- 8 Ob 115/24f
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.03.2025 8 Ob 115/24f
- 4 Ob 179/24p
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 11.04.2025 4 Ob 179/24p
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132022
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2025
Dokumentnummer
JJR_20180220_OGH0002_0100OB00060_17X0000_001