Rechtssatz RS0132023
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132023
Entscheidungsdatum
14.07.2022
Rechtssatz
Enthält die Klausel in Wirklichkeit eine dem Grund nach nicht näher konkretisierte, unbeschränkte Möglichkeit der Vertragsänderung mittels Erklärungsfiktion, ist der Verweis allein auf „sachlich gerechtfertigte“ Umstände als intransparent anzusehen. Sie wird den Vorgaben an eine möglichst präzise und sachliche Determinierung nicht gerecht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132023
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2025
Dokumentnummer
JJR_20180220_OGH0002_0100OB00060_17X0000_002