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Rechtssatz RS0132026

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132026

Geschäftszahl

1Ob26/18g

Entscheidungsdatum

21.03.2018

Rechtssatz

Dass die Kostenentscheidung des Erstgerichts, gegen die ansonsten der Kostenrekurs binnen vierzehn Tagen einzubringen ist, bei gleichzeitiger Bekämpfung auch der Hauptsache binnen einer Frist von vier Wochen angefochten werden kann, kann nur für eine zulässige Berufung in der Hauptsache gelten. Ist aber die Berufung in der Hauptsache nicht zulässig und dient sie nur der Inanspruchnahme der längeren Rechtsmittelfrist zur Ausführung des bereits wegen Verspätung zurückgewiesenen Kostenrekurses, bleibt für die Behandlung der „Berufung im Kostenpunkt“ kein Raum.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 26/18g
    Entscheidungstext OGH 21.03.2018 1 Ob 26/18g

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132026

Im RIS seit

20.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2018

Dokumentnummer

JJR_20180321_OGH0002_0010OB00026_18G0000_001