Rechtssatz RS0132116
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132116
Entscheidungsdatum
03.04.2019
Rechtssatz
Eine Website ist kein dauerhafter Datenträger iSd § 3 Z 23 ZaDiG wenn es dem Zahlungsdienstleister möglich ist, auch während des aufrechten Vertragsverhältnisses die Daten des Kunden in dessen Speicherbereich auf der Website zu löschen. Allein die Speichermöglichkeit des Kunden erfüllt die Anforderungen an einen dauerhaften Datenträger nicht.Eine Website ist kein dauerhafter Datenträger iSd Paragraph 3, Ziffer 23, ZaDiG wenn es dem Zahlungsdienstleister möglich ist, auch während des aufrechten Vertragsverhältnisses die Daten des Kunden in dessen Speicherbereich auf der Website zu löschen. Allein die Speichermöglichkeit des Kunden erfüllt die Anforderungen an einen dauerhaften Datenträger nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132116
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2020
Dokumentnummer
JJR_20180529_OGH0002_0040OB00058_18K0000_001