Rechtssatz RS0132118
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132118
Entscheidungsdatum
25.06.2018
Norm
KollV für die ArbeitneherInnen der Universitäten §49 Abs3 lita
Rechtssatz
Die als medizinisch wissenschaftlicher Projektmitarbeiter im klinischen PhD zurückgelegten Zeiten sind bei einer nachfolgenden Tätigkeit als Arzt in Facharztausbildung im selben Fachbereich geeignet, als tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen iSd § 49 Abs 3 lit a des Kollektivvertrags für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten angerechnet zu werden.Die als medizinisch wissenschaftlicher Projektmitarbeiter im klinischen PhD zurückgelegten Zeiten sind bei einer nachfolgenden Tätigkeit als Arzt in Facharztausbildung im selben Fachbereich geeignet, als tätigkeitsbezogene Vorerfahrungen iSd Paragraph 49, Absatz 3, Litera a, des Kollektivvertrags für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten angerechnet zu werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132118
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2018
Dokumentnummer
JJR_20180625_OGH0002_008OBA00054_17Z0000_001