Rechtssatz RS0132128
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132128
Entscheidungsdatum
04.06.2015
Rechtssatz
Art 4 Abs 3 MRK soll nicht dazu dienen, die Ausübung des von Abs 2 garantierten Rechts einzuschränken, sondern den Inhalt dieses Rechts zu begrenzen: Er bildet eine Einheit mit Abs. 2 und führt aus, was nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit angesehen wird.Artikel 4, Absatz 3, MRK soll nicht dazu dienen, die Ausübung des von Absatz 2, garantierten Rechts einzuschränken, sondern den Inhalt dieses Rechts zu begrenzen: Er bildet eine Einheit mit Absatz 2 und führt aus, was nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit angesehen wird.
Entscheidungstexte
- Bsw 51637/12
Entscheidungstext OGH 04.06.2015 Bsw 51637/12
Bemerkung: Chitos gg. Griechenland (T1); Veröff: NL 2015,204
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0132128
Zuletzt aktualisiert am
21.11.2023
Dokumentnummer
JJR_20150604_OGH0002_000BSW51637_1200000_002