Rechtssatz RS0132205
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132205
Geschäftszahl
16Ok1/18 (16Ok2/18s)
Entscheidungsdatum
12.07.2018
Rechtssatz
Ein Unternehmen, das über einen längeren Zeitraum seine Preise gewinnbringend über den Wettbewerbspreisen festsetzen kann, ist keinem ausreichend wirksamen Wettbewerbsdruck ausgesetzt und kann daher im Allgemeinen als marktbeherrschend eingestuft werden. Marktbeherrschung liegt insbesondere dann vor, wenn ein Unternehmen auf einem bestimmten Markt Monopolist ist, seine Waren oder Leistungen also als einziges anbietet oder als einziger Abnehmer nachfragt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132205
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020
Dokumentnummer
JJR_20180712_OGH0002_0160OK00001_1800000_001