Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0132205×

Rechtssatz RS0132205

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132205

Geschäftszahl

16Ok1/18 (16Ok2/18s)

Entscheidungsdatum

12.07.2018

Rechtssatz

Ein Unternehmen, das über einen längeren Zeitraum seine Preise gewinnbringend über den Wettbewerbspreisen festsetzen kann, ist keinem ausreichend wirksamen Wettbewerbsdruck ausgesetzt und kann daher im Allgemeinen als marktbeherrschend eingestuft werden. Marktbeherrschung liegt insbesondere dann vor, wenn ein Unternehmen auf einem bestimmten Markt Monopolist ist, seine Waren oder Leistungen also als einziges anbietet oder als einziger Abnehmer nachfragt.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 1/18
    Entscheidungstext OGH 12.07.2018 16 Ok 1/18
    Veröff: SZ 2018/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132205

Im RIS seit

03.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2020

Dokumentnummer

JJR_20180712_OGH0002_0160OK00001_1800000_001