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Rechtssatz RS0132271

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132271

Geschäftszahl

7Ob189/17w; 8Ob60/23s

Entscheidungsdatum

03.08.2023

Rechtssatz

Eine „Verwertung“ iSd Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 4, zweiter Fall MRG liegt auch darin, dass eine Wohnung bis zum Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung – etwa über eine Internet‑Buchungsplattform – ständig zur jederzeitigen tage‑, wochen‑ oder monatsweisen Untervermietung angeboten und bei gegebener Nachfrage auch tatsächlich vermietet wird; dies gilt auch dann, wenn die Untervermietung tatsächlich nicht ständig gelingt oder gerade im Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung nicht erfolgt. Der zur Beurteilung des Vorliegens einer „unverhältnismäßig hohen Gegenleistung“ anzustellende Vergleich vermögenswerter Leistungen hat in einem solchen Fall nach der kürzesten Dauer zu erfolgen, zu der der Hauptmieter die Wohnung verwertet (zur Untervermietung ständig anbietet).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 189/17w
    Entscheidungstext OGH 29.08.2018 7 Ob 189/17w
    Veröff: SZ 2018/65
  • 8 Ob 60/23s
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 03.08.2023 8 Ob 60/23s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132271

Im RIS seit

19.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2023

Dokumentnummer

JJR_20180829_OGH0002_0070OB00189_17W0000_001