Rechtssatz RS0132291
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132291
Entscheidungsdatum
27.09.2018
Norm
ABGB §877
PatG 1970 §58a
Rechtssatz
Das aus der Teilrechtsfähigkeit erfließende Recht, Vermögen und Rechte zu erwerben, umfasst auch die Befugnis, erworbenes Vermögen gegen rechtswidrige Beeinträchtigungen oder rechtsgrundlose Verschiebungen zu schützen. Das ist eine notwendige Konsequenz des Rechts auf Vermögen und muss auch für teilrechtsfähige Rechtspersönlichkeit nicht gesondert normiert werden.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 5/18b
Entscheidungstext OGH 27.09.2018 9 ObA 5/18b
Beisatz: Hier: Geltendmachung von Kondiktionsansprüchen nach § 877 ABGB, deren Ziel die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nichtiger Rechtsgeschäfte ist. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132291
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2024
Dokumentnummer
JJR_20180927_OGH0002_009OBA00005_18B0000_001