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Rechtssatz RS0132311

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132311

Geschäftszahl

6Ob173/18m

Entscheidungsdatum

25.10.2018

Rechtssatz

Dass bei einem Bauträgervertrag über den Erwerb von Wohnungseigentum die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß Paragraph 40, Absatz 2, WEG 2002 eine ausreichende bücherliche Sicherstellung des Erwerbers darstellt (Paragraph 9, Absatz 2, BTVG), bedeutet nicht, dass diese Anmerkung für sich genommen ausreichend ist: Vielmehr stellt sie nur ein Element der Sicherung dar, zu dem zahlreiche weitere, wie insbesondere die Einhaltung des Ratenplans, das Vorliegen der behördlichen Genehmigungen, der Besitz einer zur grundbücherlichen Durchführung des Rechtserwerbs geeigneten Titelurkunde sowie die Sicherstellung der Lastenfreiheit nach Paragraph 9, Absatz 3, BTVG gehören. Fehlt es auch nur an einer einzigen Voraussetzung, so ist das grundbücherliche Sicherungsmodell nicht verwirklicht, alle Zahlungen des Erwerbers werden nicht fällig.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 173/18m
    Entscheidungstext OGH 25.10.2018 6 Ob 173/18m
    Veröff: SZ 2018/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132311

Im RIS seit

21.12.2018

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2024

Dokumentnummer

JJR_20181025_OGH0002_0060OB00173_18M0000_001