Rechtssatz RS0132334
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132334
Entscheidungsdatum
30.10.2018
Norm
ABGB §1008
ABGB idF SWRÄG 2006 §284f
Rechtssatz
Soweit sich eine Vorsorgevollmacht auf Angelegenheiten bezieht, für die nach § 1008 Satz 2 ABGB an sich eine Einzelvollmacht erforderlich wäre, kann diesem Erfordernis jedenfalls im Fall einer Vorsorgevollmacht dadurch Genüge getan werden, dass im Rahmen einer allgemeinen Vollmacht die Gattung dieser Angelegenheiten angeführt wird.Soweit sich eine Vorsorgevollmacht auf Angelegenheiten bezieht, für die nach Paragraph 1008, Satz 2 ABGB an sich eine Einzelvollmacht erforderlich wäre, kann diesem Erfordernis jedenfalls im Fall einer Vorsorgevollmacht dadurch Genüge getan werden, dass im Rahmen einer allgemeinen Vollmacht die Gattung dieser Angelegenheiten angeführt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132334
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020
Dokumentnummer
JJR_20181030_OGH0002_0020OB00088_18G0000_001