Rechtssatz RS0132340
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132340
Entscheidungsdatum
19.05.2026
Rechtssatz
Verweigern die Eltern sowohl den Schulbesuch als auch die bei einem Heimunterricht vorgesehenen Externistenprüfungen ihrer schulpflichtigen Kinder, gefährden sie das Kindeswohl (hier: „Initiative Freilernen“).
Entscheidungstexte
- 2 Ob 136/18s
Entscheidungstext OGH 25.09.2018 2 Ob 136/18s
Veröff: SZ 2018/73
- 4 Ob 222/21g
Entscheidungstext OGH 23.02.2022 4 Ob 222/21g
Vgl; Beisatz: Schulbesuchsverweigerung wegen COVID-Maßnahmen, ohne adäquaten Ersatzunterricht. (T1)
- Bsw 18925/15
Entscheidungstext AUSL 10.01.2019 Bsw 18925/15
vgl; Beisatz: Die Durchsetzung der Schulpflicht kann ein stichhaltiger Grund für den teilweisen Entzug des elterlichen Sorgerechts sein. (Wunderlich gg Deutschland) (T2)
- 7 Ob 96/24d
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 19.06.2024 7 Ob 96/24d
- 3 Ob 93/24h
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 03.07.2024 3 Ob 93/24h
vgl; Beisatz wie T2
Beisatz: Die Erfüllung der Schulpflicht und die Erbringung des Nachweises darüber sind für die Förderung der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes und die Wahrung des Kindeswohls essentiell. (T3)
Beisatz: Einer nachhaltigen Verletzung der Schulpflicht und/oder der Nachweispflicht kommt bei Abwägung der Interessen der Eltern, ihre Erziehungsmethoden entsprechend ihrer Weltanschauung zu wählen, einerseits und dem Recht des Kindes auf eine ordentliche Ausbildung andererseits besonderes Gewicht zu. (T4)
Anm: Vgl dazu auch 6 Ob 45/23w.
- 2 Ob 119/25a
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 18.09.2025 2 Ob 119/25a
- 8 Ob 153/25w
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 28.01.2026 8 Ob 153/25w
Beisatz wie T3
Beisatz: Nach § 138 Z 4 ABGB gehört zum Kindeswohl auch die Förderung der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes, die ohne Pflichtschulabschluss massiv eingeschränkt sind. Der Nachweis darüber ist elementar für ein ansonsten erheblich beeinträchtigtes und dem Kind erschwertes berufliches Fortkommen. (T5)
- 3 Ob 2/26d
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.02.2026 3 Ob 2/26d
- 2 Ob 62/26w
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 19.05.2026 2 Ob 62/26w
Beisatz wie T3; Beisatz wie T5
Beisatz: Die Kindeswohlgefährdung wird nicht schon dadurch beseitigt, dass ein entsprechender Lernfortschritt auch außerhalb der Schule erzielt werden kann. (T6)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132340
Zuletzt aktualisiert am
16.07.2026
Dokumentnummer
JJR_20180925_OGH0002_0020OB00136_18S0000_001