Rechtssatz RS0132389
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132389
Entscheidungsdatum
17.12.2018
Rechtssatz
Der Schutzzweck des § 102 Abs 8 KFG erfasst nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch den Zulassungsbesitzer selbst. Die durch das Erfordernis der Zustimmung geschützte Möglichkeit zur Beurteilung, wem sein Fahrzeug überlassen sein soll, dient auch und gerade der Vermeidung der Beschädigung des eigenen Fahrzeugs.Der Schutzzweck des Paragraph 102, Absatz 8, KFG erfasst nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch den Zulassungsbesitzer selbst. Die durch das Erfordernis der Zustimmung geschützte Möglichkeit zur Beurteilung, wem sein Fahrzeug überlassen sein soll, dient auch und gerade der Vermeidung der Beschädigung des eigenen Fahrzeugs.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132389
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020
Dokumentnummer
JJR_20181217_OGH0002_0020OB00222_17M0000_001