Rechtssatz RS0132428
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132428
Entscheidungsdatum
28.07.2022
Rechtssatz
Ein Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft zu verzichten (§ 34 Abs 1 Z3 RAO), um den Familienzeitbonus beanspruchen zu können. Entscheidend ist die nach außen in Erscheinung tretende Nichtausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt.Ein Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft zu verzichten (Paragraph 34, Absatz eins, Z3 RAO), um den Familienzeitbonus beanspruchen zu können. Entscheidend ist die nach außen in Erscheinung tretende Nichtausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 111/18y
Entscheidungstext OGH 19.12.2018 10 ObS 111/18y
Veröff: SZ 2018/110
- 10 ObS 13/22t
Entscheidungstext OGH 28.07.2022 10 ObS 13/22t
Vgl aber; Beisatz: Hier: Nach den Feststellungen wurden im Bezugszeitraum – vor Abschluss des grundverkehrsbehördlichen Genehmigungsverfahrens – noch keine landwirtschaftlichen Arbeiten verrichtet; eine erst ex post erfolgte Anmeldung zur Sozialversicherung für diesen Zeitraum begründet keinen Beweis für die tatsächliche Ausübung einer selbständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132428
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2022
Dokumentnummer
JJR_20181219_OGH0002_010OBS00111_18Y0000_001