Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0132453×

Rechtssatz RS0132453

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132453

Geschäftszahl

8Ob145/17g

Entscheidungsdatum

25.06.2018

Rechtssatz

Im Fall der Abwesenheit besteht ein Wahlrecht des Schuldners zwischen einer Kuratorbestellung und der Hinterlegung mit der Einschränkung, dass in der Regel aus ökonomischer Sicht die Bestellung des Nachtragsliquidators für eine gelöschte Gesellschaft gegenüber einer gerichtlichen Verwahrung des hervorgekommenen Vermögens den Vorzug haben muss und daher ein Erlagsgrund erst zu bejahen wäre, wenn zumutbare Versuche, die Durchführung einer Nachtragsliquidation zu erreichen, fehlgeschlagen sind oder der Liquidator die Annahme der Leistung verweigert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132453

Im RIS seit

08.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2026

Dokumentnummer

JJR_20180625_OGH0002_0080OB00145_17G0000_001