Rechtssatz RS0132483
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132483
Entscheidungsdatum
24.01.2019
Norm
KollV für die Angestellten der Landeshypothekenbanken idF 01.04.2000 §9 Z2
KollV für die Angestellten der Landeshypothekenbanken idF 01.04.2017 §20 Abs1
Rechtssatz
Der kollektivvertragliche Entgeltfortzahlungsanspruch setzt den Erwerb eines Entgeltfortzahlungsanspruchs nach § 8 Abs 2 AngG nicht voraus. Dies liefe dem offenkundigen Zweck zuwider, einem Dienstnehmer auch bei einem einzigen längerfristigen Krankheitsfall eine über das gesetzliche Ausmaß hinausgehende Fortzahlung seines Entgelts zu sichern.Der kollektivvertragliche Entgeltfortzahlungsanspruch setzt den Erwerb eines Entgeltfortzahlungsanspruchs nach Paragraph 8, Absatz 2, AngG nicht voraus. Dies liefe dem offenkundigen Zweck zuwider, einem Dienstnehmer auch bei einem einzigen längerfristigen Krankheitsfall eine über das gesetzliche Ausmaß hinausgehende Fortzahlung seines Entgelts zu sichern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132483
Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019
Dokumentnummer
JJR_20190124_OGH0002_009OBA00089_18F0000_002