Rechtssatz RS0132492
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132492
Entscheidungsdatum
24.01.2019
Rechtssatz
Der Verkauf von Emissionszertifikaten begründet eine Gattungsschuld, sodass der Verkäufer das Beschaffungsrisiko trägt, wenn er ihm noch nicht zustehende oder noch nicht für ihn eingetragene Emissionsrechte veräußert, der Verkäufer hat verschuldensunabhängig für (Rechts‑)Mängel nach den §§ 922 ff ABGB einzustehen. Der Kaufvertrag kann wegen Willensmängeln angefochten werden; der Verkäufer kann etwa wegen Zahlungsverzugs des Käufers nach § 918 ABGB zurücktreten.Der Verkauf von Emissionszertifikaten begründet eine Gattungsschuld, sodass der Verkäufer das Beschaffungsrisiko trägt, wenn er ihm noch nicht zustehende oder noch nicht für ihn eingetragene Emissionsrechte veräußert, der Verkäufer hat verschuldensunabhängig für (Rechts‑)Mängel nach den Paragraphen 922, ff ABGB einzustehen. Der Kaufvertrag kann wegen Willensmängeln angefochten werden; der Verkäufer kann etwa wegen Zahlungsverzugs des Käufers nach Paragraph 918, ABGB zurücktreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132492
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2019
Dokumentnummer
JJR_20190124_OGH0002_0060OB00086_18T0000_002