Rechtssatz RS0132552
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132552
Entscheidungsdatum
22.02.2022
Rechtssatz
Der Anspruch eines unselbständig erwerbstätigen Vaters auf Familienzeitbonus geht nicht dadurch verloren, dass der mit dem Dienstgeber vereinbarte Zeitraum der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgeht.
Entscheidungstexte
- 10 ObS 10/19x
Entscheidungstext OGH 19.02.2019 10 ObS 10/19x
- 10 ObS 157/21t
Entscheidungstext OGH 22.02.2022 10 ObS 157/21t
Vgl; Beisatz: Hier: Auch nicht dadurch, dass er im unmittelbaren Anschluss an den Zeitraum des Bezugs des Familienzeitbonus oder im Anschluss an eine wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus hinausgehende, mit dem Dienstgeber vereinbarte Unterbrechung der Erwerbstätigkeit eine Karenz nach dem VKG in Anspruch nimmt. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132552
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2022
Dokumentnummer
JJR_20190219_OGH0002_010OBS00010_19X0000_001