Rechtssatz RS0132753
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132753
Entscheidungsdatum
23.07.2019
Rechtssatz
Vertraglich zugesagte Aktienoptionen, die nach einem bestimmten, sich über drei Jahre erstreckenden Umwandlungsplan in drei Tranchen im Abstand von jeweils einem Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt in Aktien umgewandelt und diese dem Dienstnehmer noch während aufrechten Dienstverhältnisses zugeteilt und auf ein für ihn eingerichtetes Konto verbucht wurden, wobei diese Aktien danach vom Kläger verkauft wurden, stellen ‑ so wie die Erlöse aus dem Aktienverkauf ‑ Vorteile dar, die nicht in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung einzubeziehen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132753
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2019
Dokumentnummer
JJR_20190723_OGH0002_009OBA00087_19P0000_001