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Rechtssatz RS0132753

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132753

Geschäftszahl

9ObA87/19p

Entscheidungsdatum

23.07.2019

Rechtssatz

Vertraglich zugesagte Aktienoptionen, die nach einem bestimmten, sich über drei Jahre erstreckenden Umwandlungsplan in drei Tranchen im Abstand von jeweils einem Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt in Aktien umgewandelt und diese dem Dienstnehmer noch während aufrechten Dienstverhältnisses zugeteilt und auf ein für ihn eingerichtetes Konto verbucht wurden, wobei diese Aktien danach vom Kläger verkauft wurden, stellen ‑ so wie die Erlöse aus dem Aktienverkauf ‑ Vorteile dar, die nicht in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung einzubeziehen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132753

Im RIS seit

24.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2019

Dokumentnummer

JJR_20190723_OGH0002_009OBA00087_19P0000_001