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Rechtssatz RS0132760

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0132760

Geschäftszahl

14Os17/19k (14Os18/19g); 14Os1/21k; 14Os23/21w

Entscheidungsdatum

29.06.2021

Rechtssatz

Unter Rechtshandlungen (iSd Paragraph 309, StGB) sind nur solche rechtsgeschäftliche oder prozessuale Handlungen zu verstehen, die (unmittelbar) rechtliche Wirkungen für das Unternehmen (auf welches sich die Bediensteten- oder Beauftragteneigenschaft bezieht) entfalten. Nicht davon erfasst sind rein faktische oder solche Tätigkeiten, die Rechtshandlungen für das Unternehmen bloß vorbereiten.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 17/19k
    Entscheidungstext OGH 03.09.2019 14 Os 17/19k
  • 14 Os 1/21k
    Entscheidungstext OGH 23.03.2021 14 Os 1/21k
    Vgl; Beisatz: Ebenso wenig erfasst sind bloß manipulative Tätigkeiten im Rahmen der Erfüllung zivilrechtlicher, zwischen dem Unternehmen (auf das sich die Bediensteten‑ oder Beauftragteneigenschaft bezieht) und einem Dritten abgeschlossener Verträge. (T1); Beisatz: Hier: Ausfolgung von sogenannten „Ident.Briefen“ an den nicht legitimierte Empfänger (statt an den Adressaten der Briefe) durch Zusteller der Österreichischen Post AG. (T2)
  • 14 Os 23/21w
    Entscheidungstext OGH 29.06.2021 14 Os 23/21w
    Vgl; Beisatz: Die Abgabe gutachterlicher Stellungnahmen (hier: durch einen unternehmensfremden Sachverständigen) auf deren Grundlage Unternehmensentscheidungen getroffen werden, stellt eine rein faktische Handlung dar. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132760

Im RIS seit

03.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2021

Dokumentnummer

JJR_20190903_OGH0002_0140OS00017_19K0000_001