Rechtssatz RS0132769
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132769
Entscheidungsdatum
22.08.2019
Rechtssatz
Ist der Familienbonus Plus im konkreten Einzelfall in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, so ist bei mehreren Kindern der gesamte vom Unterhaltsschuldner ausschöpfbare Familienbonus Plus zu berücksichtigen, ohne dass eine Zuordnung zu den einzelnen unterhaltsberechtigten Kindern stattzufinden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132769
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2019
Dokumentnummer
JJR_20190822_OGH0002_0040OB00139_19Y0000_002