Rechtssatz RS0132784
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132784
Entscheidungsdatum
19.09.2019
Rechtssatz
Ist dem zum Linksabbiegen auf den Straßenbahngleisen eingeordneten PKW-Lenker bei Herannahen des Schienenfahrzeugs ein Verlassen der Schienen in seine Fahrtrichtung nach links aufgrund des Gegenverkehrs nicht möglich, besteht keine Verpflichtung des Lenkers, seine Fahrtrichtung zu ändern und geradeaus weiterzufahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132784
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021
Dokumentnummer
JJR_20190919_OGH0002_0020OB00031_19A0000_001