Rechtssatz RS0132848
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132848
Entscheidungsdatum
24.10.2019
Rechtssatz
Einem Letztverkäufer iSd § 2 Z 3 BPrBG ist bei wirtschaftlicher Betrachtung wertungsmäßig ein Unternehmer gleichzuhalten, der zur Einlösung bei einem bestimmten Buchhändler berechtigende Gutscheine im eigenen Namen an Letztverbraucher unter dem Nominalwert des Gutscheins verkauft und es damit ermöglicht, dass Letztverbraucher preisgeregelte Bücher unter dem gesetzlichen Letztverkaufspreis erwerben können. Auf dieses Geschäftsmodell sind daher die Bestimmungen des BPrGB analog anzuwenden.Einem Letztverkäufer iSd Paragraph 2, Ziffer 3, BPrBG ist bei wirtschaftlicher Betrachtung wertungsmäßig ein Unternehmer gleichzuhalten, der zur Einlösung bei einem bestimmten Buchhändler berechtigende Gutscheine im eigenen Namen an Letztverbraucher unter dem Nominalwert des Gutscheins verkauft und es damit ermöglicht, dass Letztverbraucher preisgeregelte Bücher unter dem gesetzlichen Letztverkaufspreis erwerben können. Auf dieses Geschäftsmodell sind daher die Bestimmungen des BPrGB analog anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132848
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021
Dokumentnummer
JJR_20191024_OGH0002_0040OB00085_19G0000_001