Rechtssatz RS0132901
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132901
Entscheidungsdatum
26.11.2019
Rechtssatz
Im Verhältnis zu Gebietskörperschaften, die im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung tätig werden, kommt ein weiterer Rechtsgrund für einen Kontrahierungszwang in Betracht, der in der Verpflichtung zur Gleichbehandlung gesehen wird. Liegt eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots vor und wird ein Wirtschaftsteilnehmer durch eine Leistungsverweigerung unsachlich benachteiligt, so kann dies zu einem Kontrahierungszwang führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132901
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2020
Dokumentnummer
JJR_20191126_OGH0002_0040OB00207_19Y0000_001