Rechtssatz RS0132931
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132931
Entscheidungsdatum
18.11.2019
Rechtssatz
Die Klage auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses ist als ein zur Sicherung von Ansprüchen nach § 3a Abs 1 IESG geeignetes Verfahren anzusehen, wenn nach Abschluss des Verfahrens eine Geltendmachung solcher Ansprüche beabsichtigt ist.Die Klage auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses ist als ein zur Sicherung von Ansprüchen nach Paragraph 3 a, Absatz eins, IESG geeignetes Verfahren anzusehen, wenn nach Abschluss des Verfahrens eine Geltendmachung solcher Ansprüche beabsichtigt ist.
Schlagworte
Insolvenz‑Entgelt, Beschäftigungsverhältnis, Arbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132931
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021
Dokumentnummer
JJR_20191118_OGH0002_008OBS00009_19K0000_001