Rechtssatz RS0132988
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0132988
Entscheidungsdatum
17.12.2019
Rechtssatz
Im Verteilungsverfahren sind lediglich Umstände zu berücksichtigen, die mit dem vormaligen Miteigentum in Zusammenhang stehen und zu einer Erhöhung oder Verringerung des abstrakt erzielbaren Meistbots führen können. Sonstige wechselseitige Ansprüche der Miteigentümer sind hingegen außerhalb des Verteilungsverfahrens geltend zu machen (so schon 3 Ob 70/14m).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132988
Zuletzt aktualisiert am
12.03.2020
Dokumentnummer
JJR_20191217_OGH0002_0030OB00220_19B0000_001