Rechtssatz RS0133048
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133048
Entscheidungsdatum
19.12.2019
Rechtssatz
Mit der Eintragung der Umwandlung durch Übertragung des Unternehmens einer Kapitalgesellschaft auf den Hauptgesellschafter oder einer Verschmelzung in das Firmenbuch tritt der sogenannte „Bestandschutz“ ein. Daher können danach zwar Mängel wahrgenommen werden, aber nicht zur Rückgängigmachung einer einmal wirksam gewordenen Umwandlung (Verschmelzung) führen.
Schlagworte
Bestandschutz, Umwandlung, Beschlussmangel
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0133048
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2020
Dokumentnummer
JJR_20191219_OGH0002_0060OB00210_19D0000_001