Rechtssatz RS0133082
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133082
Entscheidungsdatum
30.03.2020
Rechtssatz
Wenn Verkäufer, und sei es auch nur durch Zustimmung zu den AGB des Vermittlers, versichern, zum Verkauf berechtigt zu sein, ist der Betreiber einer Online-Vermittlungsplattform nicht verpflichtet, eine Vorab-Prüfung durchzuführen, ob die Verkäufer über eine allenfalls erforderliche Gewerbeberechtigung verfügen. Eine Prüfpflicht wäre nur bei Kenntnis von einer Pflichtverletzung eines Verkäufers anzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133082
Zuletzt aktualisiert am
19.04.2023
Dokumentnummer
JJR_20200330_OGH0002_0040OB00032_20I0000_001