Rechtssatz RS0133094
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133094
Entscheidungsdatum
25.03.2020
Rechtssatz
Eine GmbH kann auch während aufrechter Gründungsprivilegierung eine Kapitalerhöhung durchführen.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 54/20i
Entscheidungstext OGH 25.03.2020 6 Ob 54/20i
Beisatz: Bei einem im Zuge einer Kapitalerhöhung neu hinzutretenden Gesellschafter sind nur der Betrag der übernommenen Stammeinlage und die darauf zu leistenden Einzahlungen zu beschließen. Ein solcher Gesellschafter kann keine gründungsprivilegierte Stammeinlage übernehmen, eine solche ist im Firmenbuch auch nicht einzutragen. In einer GmbH können im Gefolge einer Kapitalerhöhung auch während aufrechter Gründungsprivilegierung Gesellschafter mit gründungsprivilegierter Stammeinlage und Gesellschafter ohne solche nebeneinander bestehen. (T1); Veröff: SZ 2020/21
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133094
Zuletzt aktualisiert am
17.04.2023
Dokumentnummer
JJR_20200325_OGH0002_0060OB00054_20I0000_002