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Rechtssatz RS0133094

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133094

Geschäftszahl

6Ob54/20i

Entscheidungsdatum

25.03.2020

Rechtssatz

Eine GmbH kann auch während aufrechter Gründungsprivilegierung eine Kapitalerhöhung durchführen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 54/20i
    Entscheidungstext OGH 25.03.2020 6 Ob 54/20i
    Beisatz: Bei einem im Zuge einer Kapitalerhöhung neu hinzutretenden Gesellschafter sind nur der Betrag der übernommenen Stammeinlage und die darauf zu leistenden Einzahlungen zu beschließen. Ein solcher Gesellschafter kann keine gründungsprivilegierte Stammeinlage übernehmen, eine solche ist im Firmenbuch auch nicht einzutragen. In einer GmbH können im Gefolge einer Kapitalerhöhung auch während aufrechter Gründungsprivilegierung Gesellschafter mit gründungsprivilegierter Stammeinlage und Gesellschafter ohne solche nebeneinander bestehen. (T1); Veröff: SZ 2020/21

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133094

Im RIS seit

04.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2023

Dokumentnummer

JJR_20200325_OGH0002_0060OB00054_20I0000_002