Rechtssatz RS0133147
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133147
Entscheidungsdatum
30.04.2020
Rechtssatz
Beschlüsse, mit denen im Zusammenhang mit einer Nachlassabsonderung die Versiegelung als Sicherungsmaßnahme nach § 147 Abs 2 AußStrG angeordnet oder wieder aufgehoben wird, haben nicht bloß verfahrensleitenden Charakter.Beschlüsse, mit denen im Zusammenhang mit einer Nachlassabsonderung die Versiegelung als Sicherungsmaßnahme nach Paragraph 147, Absatz 2, AußStrG angeordnet oder wieder aufgehoben wird, haben nicht bloß verfahrensleitenden Charakter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133147
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2023
Dokumentnummer
JJR_20200430_OGH0002_0020OB00053_19M0000_002