Rechtssatz RS0133208
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133208
Entscheidungsdatum
29.06.2020
Rechtssatz
Der Rückforderungsanspruch nach § 351c Abs 7 Z 2 ASVG ist nicht davon abhängig, dass der EU-Durchschnittspreis spätestens zum Zeitpunkt der Überführung der Arzneispezialität in den gelben oder grünen Bereich des Erstattungskodex feststand. Die Bestimmung ist für den gelben Bereich des Erstattungskodex nicht analog anzuwenden.Der Rückforderungsanspruch nach Paragraph 351 c, Absatz 7, Ziffer 2, ASVG ist nicht davon abhängig, dass der EU-Durchschnittspreis spätestens zum Zeitpunkt der Überführung der Arzneispezialität in den gelben oder grünen Bereich des Erstattungskodex feststand. Die Bestimmung ist für den gelben Bereich des Erstattungskodex nicht analog anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133208
Zuletzt aktualisiert am
15.12.2020
Dokumentnummer
JJR_20200629_OGH0002_0020OB00120_19I0000_002