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Rechtssatz RS0133248

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133248

Geschäftszahl

4Ob78/20d

Entscheidungsdatum

11.08.2020

Rechtssatz

Wenn ein Kontaktrecht ohne Besuchsbegleitung dem Kindeswohl besser entspricht als das gänzliche Unterbleiben des Kontakts, ist schon im Interesse des Kindes von einer obligatorischen Besuchsbegleitung abzusehen. Ist hingegen das Unterbleiben des persönlichen Kontakts aus der Sicht des Kindes günstiger als eine unbegleitete Kontaktrechtsausübung, so hat das Gericht die Ausübung des Kontaktrechts von einer Besuchsbegleitung abhängig zu machen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 78/20d
    Entscheidungstext OGH 11.08.2020 4 Ob 78/20d
    Veröff: SZ 2020/70

Schlagworte

Besuchsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133248

Im RIS seit

12.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2023

Dokumentnummer

JJR_20200811_OGH0002_0040OB00078_20D0000_001