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Rechtssatz RS0133249

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133249

Geschäftszahl

4Ob78/20d

Entscheidungsdatum

11.08.2020

Rechtssatz

Durch die Anordnung einer Besuchsbegleitung kann das Wohl des minderjährigen Kindes in unterschiedlicher Weise betroffen sein. Zum einen könnte es das Wohl des Kindes nach Paragraph 111, AußStrG verlangen, das Kind durch die Begleitung vor den Nachteilen eines unbegleiteten Kontakts zu schützen. Zum anderen könnte die Besuchsbegleitung dem Kindeswohl aber auch abträglich sein, nämlich dann, wenn wegen des finanziellen Unvermögens des Elternteils überhaupt keine Kontakte mehr stattfinden und das Kind damit keine nähere Beziehung zu diesem Elternteil aufbauen kann, entspricht doch ein regelmäßiger Kontakt in aller Regel dem Kindeswohl. Um dieses Spannungsfeld aufzulösen, müssen die potentiellen Vor- und Nachteile der Anordnung einer Besuchsbegleitung gegeneinander abgewogen werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 78/20d
    Entscheidungstext OGH 11.08.2020 4 Ob 78/20d
    Veröff: SZ 2020/70

Schlagworte

Besuchsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133249

Im RIS seit

12.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2023

Dokumentnummer

JJR_20200811_OGH0002_0040OB00078_20D0000_002