Rechtssatz RS0133404
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133404
Entscheidungsdatum
23.09.2020
Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob ein Vertrag innerhalb von drei Monaten zu erfüllen ist, kommt es nicht auf die Zeit zwischen Vertragsabschluss und (geplantem) Termin für die Beendigung der Arbeiten an, sondern nur auf die veranschlagte Dauer der Arbeiten selbst, unabhängig davon, wie lange nach Vertragsabschluss sie begonnen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133404
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2023
Dokumentnummer
JJR_20200923_OGH0002_0030OB00134_20G0000_002