Rechtssatz RS0133413
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133413
Entscheidungsdatum
23.11.2020
Norm
AngG §36 Abs1
WTBG §77 Abs10
Rechtssatz
§ 77 Abs 10 WTBG und Konkurrenzklauseln, die dem § 36 Abs 1 AngG unterliegen, liegt ein ähnlicher Zweck zugrunde. Beide dienen dem Schutz eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses des Dienstgebers, weil sich zwischen den für ihn tätigen Personen und den ständig von ihnen betreuten Klienten oft ein deren Abwerbung erleichterndes Vertrauensverhältnis entwickelt.Paragraph 77, Absatz 10, WTBG und Konkurrenzklauseln, die dem Paragraph 36, Absatz eins, AngG unterliegen, liegt ein ähnlicher Zweck zugrunde. Beide dienen dem Schutz eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses des Dienstgebers, weil sich zwischen den für ihn tätigen Personen und den ständig von ihnen betreuten Klienten oft ein deren Abwerbung erleichterndes Vertrauensverhältnis entwickelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133413
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2023
Dokumentnummer
JJR_20201123_OGH0002_008OBA00048_20X0000_001