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Rechtssatz RS0133420×

Rechtssatz RS0133420

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0133420

Geschäftszahl

5Ob183/20b

Entscheidungsdatum

26.11.2020

Rechtssatz

Der Umstand, dass das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Kreditnehmers von Gesetzes wegen beendet wird, hat für sich allein noch nicht zwingend zur Folge, dass mangels Grundverhältnisses nach Insolvenzeröffnung keine Höchstbetragshypothek auf der Liegenschaft eines Dritten zur Sicherung von Forderungen aus diesem Rechtsverhältnis mehr einverleibt werden kann.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 183/20b
    Entscheidungstext OGH 26.11.2020 5 Ob 183/20b
    Beisatz: Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich der Nichtbestand der zu sichernden Forderung aus den dem Eintragungsgesuch angeschlossenen Urkunden ergibt. (T1); Veröff: SZ 2020/110

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133420

Im RIS seit

12.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2023

Dokumentnummer

JJR_20201126_OGH0002_0050OB00183_20B0000_001