Rechtssatz RS0133433
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133433
Entscheidungsdatum
25.03.2025
Rechtssatz
Der im Verfahren über das Erbrecht unterlegene Erbansprecher kann sich noch im Verlassenschaftsverfahren auf einen anderen Berufungsgrund stützen, solange das Gericht noch nicht an die Einantwortung gebunden ist.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 122/20k
Entscheidungstext OGH 18.12.2020 2 Ob 122/20k
Beisatz: Auf Grundlage der neuen Erbantrittserklärung des im ersten Verfahren unterlegenen Erbsansprechers ist ein weiteres Verfahren über das Erbrecht zu führen. (T1)
- 2 Ob 3/25t
Entscheidungstext OGH 25.03.2025 2 Ob 3/25t
vgl; Beisatz: Hier: Zurückweisung der auf ein Testament gestützte Erbantrittserklärung. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133433
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2025
Dokumentnummer
JJR_20201218_OGH0002_0020OB00122_20K0000_001