Rechtssatz RS0133446
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133446
Entscheidungsdatum
17.12.2020
Rechtssatz
Eine Sorgfaltspflichtverletzung iSd § 3 Abs 2 IO kann bei einem Nichtunternehmer nicht allein daraus abgeleitet werden, dass er die grundsätzlich bestehende Möglichkeit zur Nachschau in der Insolvenzdatei unterlassen hat. Sie kann vielmehr nur angenommen werden, wenn weitere – notwendigerweise nur im Einzelfall beurteilbare – Umstände hinzutreten, die auch für einen Nichtunternehmer auf eine Insolvenz des Vertragspartners schließen lassen und vom jeweils Verpflichteten zumutbare Nachforschungen unterlassen wurden.Eine Sorgfaltspflichtverletzung iSd Paragraph 3, Absatz 2, IO kann bei einem Nichtunternehmer nicht allein daraus abgeleitet werden, dass er die grundsätzlich bestehende Möglichkeit zur Nachschau in der Insolvenzdatei unterlassen hat. Sie kann vielmehr nur angenommen werden, wenn weitere – notwendigerweise nur im Einzelfall beurteilbare – Umstände hinzutreten, die auch für einen Nichtunternehmer auf eine Insolvenz des Vertragspartners schließen lassen und vom jeweils Verpflichteten zumutbare Nachforschungen unterlassen wurden.
Eine generelle Verpflichtung für Nichtunternehmer zur regelmäßigen Kontrolle der Vertragspartner im Hinblick auf mögliche Insolvenzen vor einer Zahlung ist abzulehnen.
Schlagworte
Sorgfaltspflicht; Sorgfaltspflichtverletzung; Insolvenzdatei; Nachschau; Nichtunternehmer; zumutbare Nachforschungen; Kontrolle
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133446
Zuletzt aktualisiert am
06.06.2023
Dokumentnummer
JJR_20201217_OGH0002_0090OB00033_20Y0000_001