Rechtssatz RS0133470
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133470
Entscheidungsdatum
20.01.2021
Rechtssatz
Lässt das Kind eine ihm gehörende und von ihm nicht selbst bewohnte Wohnung unvermietet, so rechtfertigt dies die Annahme fiktiver Mieteinnahmen des Kindes, wenn die Vermietung dem Kind objektiv leicht möglich und subjektiv zumutbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133470
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2023
Dokumentnummer
JJR_20210120_OGH0002_0030OB00187_20A0000_002