Rechtssatz RS0133473
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133473
Entscheidungsdatum
21.01.2021
Norm
EUGVVO 2012 Art7 Nr1
EUGVVO 2012 Art24 Nr1
Rechtssatz
Die Klage eines Wohnungseigentümers wegen widmungswidriger Verwendung eines anderen Wohnungseigentumsobjekts auf derselben Liegenschaft gegen dessen Eigentümer (oder einen Dritten) ist nach Art 24 Nr 1 EuGVVO beim Gericht, in dessen Sprengel das Objekt gelegen ist, einzubringen.Die Klage eines Wohnungseigentümers wegen widmungswidriger Verwendung eines anderen Wohnungseigentumsobjekts auf derselben Liegenschaft gegen dessen Eigentümer (oder einen Dritten) ist nach Artikel 24, Nr 1 EuGVVO beim Gericht, in dessen Sprengel das Objekt gelegen ist, einzubringen.
Schlagworte
Internationale Zuständigkeit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133473
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2023
Dokumentnummer
JJR_20210121_OGH0002_0050OB00216_20F0000_001