Rechtssatz RS0133481
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133481
Entscheidungsdatum
26.01.2021
Rechtssatz
Ohne weiteres zugänglich ist eine Information, die zwar nicht allgemein bekannt ist, die sich eine Person des maßgeblichen Verkehrskreises aber ohne erheblichen Aufwand und Einsatz an Zeit, Mühe, Kosten und/oder Geschick mit ansonsten lauteren Mitteln verschaffen kann.
Schlagworte
Geschäftsgeheimnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133481
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2023
Dokumentnummer
JJR_20210126_OGH0002_0040OB00188_20F0000_002