Rechtssatz RS0133533
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0133533
Entscheidungsdatum
17.02.2021
Rechtssatz
Der Beherrschungstatbestand stellt auf eine außergewöhnliche Gewichtsverteilung bei Geschäftsbeziehungen im Vertikalverhältnis ab. Die Frage, ob eine beherrschende Stellung vorliegt, wird nicht durch einen Vergleich mit Wettbewerbern, sondern durch die Analyse der Geschäftsbeziehung mit bestimmten Unternehmern der Marktgegenseite beantwortet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133533
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2021
Dokumentnummer
JJR_20210217_OGH0002_0160OK00004_20D0000_001